6.2 Pädagogische ICT-Beratung

In diesem Kapitel halten Sie fest, wie Sie die pädagogisch-didaktische Unterstützung der Lehrpersonen regeln wollen. Grössere Schulen beauftragen eine ausgebildete Lehrperson mit der pädagogischen ICT-Beratung.

Textbaustein

Die Schule Musterhausen richtet ein pädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Lehrpersonen ein. In jeder Schuleinheit wird eine pädagogische ICT-Beratungsperson beauftragt, den Lehrerinnen und Lehrern bei der Planung und Durchführung von Unterricht mit ICT-Nutzung Unterstützung zu bieten. Weiter beauftragt die Schule Musterhausen eine ICT-erfahrene Lehrperson mit der Leitung der Sparte Pädagogik. Sie ist für die Konzeption der pädagogischen ICT-Beratung für die ganze Schulgemeinde zuständig. Pädagogische Aufgaben werden von entsprechend ausgebildeten Lehrpersonen übernommen.

Siehe Organigramm der ICT-Organisation sowie Aufgabenbeschreibungen der Leitung Sparte Pädagogik und der pädagogischen ICT-Beratungspersonen der Schuleinheiten in den Umsetzungshilfen. 

Vorgehen

Eine separate pädagogische ICT-Beratung ist in grösseren Schulgemeinden mit mehreren Schuleinheiten sinnvoll. Werten Sie Ihre Erfahrungen mit den bisherigen Supportleistungen an Ihrer Schule anhand der Ist-Analyse in Kap. 3 aus. Wie ist die Zufriedenheit der Lehrpersonen mit dem technischen Support, resp. mit der pädagogischen ICT-Beratung? Welche Support-Dienstleistungen würden sich die Lehrpersonen wünschen? (siehe Fragebogen Lehrpersonen in Kap. 3).

Eine eventuelle Trennung in einen technischen Support und eine pädagogische ICT-Beratung muss unter Auswertung der Erfahrungen der bisherigen Supportverantwortlichen erörtert werden. Analysieren Sie mit diesen, inwiefern eine Trennung aufgrund von Grösse und der Situation in Ihrer Schule Sinn macht. Weiter können die in den Umsetzungshilfen angebotenen exemplarischen Aufgabenbeschreibungen (Pflichtenhefte) mit den bestehenden Aufgabenbeschreibungen verglichen und entsprechend angepasst werden.

Die Unterstützungsangebote der pädagogischen ICT-Beratungspersonen in den einzelnen Schuleinheiten müssen mit den Schulleitenden und ihren Schulteams vereinbart werden. Ein Überblick möglicher Unterstützungsangebote finden Sie in der Grafik «Handlungsfelder der pädagogischen ICT-Beratung» in den Umsetzungshilfen. Wir empfehlen ganz konkrete Vereinbarungen in den Schulteams, welche Angebote freiwillig und nach Bedarf bezogen werden können und welche Angebote in vereinbarter Weise verpflichtend bezogen werden müssen. So können Schulteams beispielsweise vereinbaren, dass jede Lehrperson pro Semester sich mindestens einmal an einer Projektbegleitung beteiligen oder an mindestens einem Weiterbildungsangebot im Schulhaus verbindlich teilnehmen muss.

Erläuterungen & Hintergrundinformationen

Weshalb eine pädagogische ICT-Beratung?
Medien und ICT sind anders als viele traditionelle Unterrichtsfächer ständigen Veränderungen unterworfen. Oft ist es schwierig, die pädagogische Relevanz von neuen Internetdiensten oder Geräten abzuschätzen. Die ICT-Mittel und teils die didaktischen Konzepte müssen der fortschreitenden Entwicklungen angepasst werden. Die Lehrerinnen und Lehrer sind auf die Unterstützung bei der Auswahl und bei der Gestaltung des Unterrichts mit digitalen Technologien angewiesen. Und sie benötigen Hinweise, in welcher Weise neue Medien im Unterricht stufengerecht thematisiert werden können (z.B. Snapchat). Deshalb ist es notwendig, dass dafür ausgebildete Fachpersonen die Medienentwicklung für die ganze Schule beobachten, diese aus pädagogisch-didaktischer Perspektive analysieren und entsprechende Massnahmen ableiten. Eine damit beauftragte Person beobachtet und beurteilt die sich laufend verändernde Situation, dies mit Unterstützung der kantonalen und nationalen Fachstellen und ihren Beratungsangeboten. Dazu dienen ein Angebot von Onlineportalen und auch Fachtagungen (siehe dazu die Weblinks unten). Durch die Unterstützung der pädagogischen ICT-Beratungspersonen ist somit eher gewährleistet, dass ICT-Mittel mit pädagogisch-didaktischer Relevanz und über die Schulstufen hinweg aufbauend eingesetzt werden. Damit kann vom Einsatz von digitalen Technologien der gesamte Unterricht profitieren, denn sie können in allen Fächern als didaktisches Mittel dienen und Medienbildung und Anwendungskompetenzen sollen als Querschnittsthema in allen Fächern integriert sein.
 

Ämter und Aufgabenbereiche

Leitung Sparte Pädagogik

Die Leitung der Sparte Pädagogik ist verantwortlich für die Konzeption und Umsetzung der pädagogischen Beratungs-, Weiterbildungs- und Unterstützungsangebote für die Lehrpersonen. Dazu erarbeitet sie mit den ICT-Beratungspersonen der Schulhäuser die notwendigen Grundlagen für eine pädagogisch ausgerichtete Infrastruktur, sie evaluiert (Lern-)Software und Medien-Lehrmittel und entwickelt dazu mögliche Einsatzszenarien im Unterricht sowie geeignete Weiterbildungs- und Unterstützungsangebote.

Siehe detaillierte Aufgabenbeschreibung in den Umsetzungshilfen. 

Die Leitung der Sparte Pädagogik übernimmt eine ICT-erfahrene und entsprechend ausgebildete Lehrperson. Sie hat in der Regel den vollständigen CAS PICTS oder eine vergleichbare Ausbildung absolviert. 

Pädagogische ICT-Beratungsperson

Die pädagogische ICT-Beratungsperson in den Schulhäusern ist Ansprechperson der Lehrpersonen für pädagogisch-didaktische Fragen der ICT-Nutzung im Unterricht und zur Unterrichtsvor-/nachbereitung. Die Beratungsperson fördert den Einsatz des Computers als Lern- und Informationswerkzeug (Lernen mit digitalen Technologien), als Werkzeug zur gestalterischen Arbeit und zur Medienbildung (Lernen über Medien und Informatik).

Die Aufgaben der pädagogisch-didaktischen ICT-Beratungsperson sind vielfältig: Sie ist für die Einzelberatung der Lehrpersonen zuständig und bietet im Schulteam fixe Beratungszeiten und ad-hoc-Beratung an. Sie bietet Weiterbildung in Form von schulhausinternen Workshops und Kurzeinführungen nach Bedarf an. Sie initiiert, organisiert und begleitet Unterrichts- und Schulhausprojekte zu Medien- und Informatik-Themen. Weiter ist diese Person für den Austausch über den ICT-Einsatz im Schulteam zuständig und führt dazu eine Sammlung von Unterrichtsbeispielen und Anleitungen etc. Die pädagogische ICT-Beratungsperson ist auch für die Beobachtung der Medienentwicklung und digitalen Technologienzuständig (siehe dazu Abschnitt oben «Weshalb eine pädagogische ICT-Beratung?»).

Siehe detaillierte Aufgabenbeschreibung sowie die «Handlungsfelder der pädagogischen ICT-Beratung» in den Umsetzungshilfen. 

Die pädagogischen ICT-Beratungspersonen in den einzelnen Schuleinheiten/Schulhäusern sind erfahrene Lehrpersonen im Umgang mit Medien und Informatik im Unterricht. Sie geben die im eigenen Unterricht gemachten Erfahrungen mit neuen Web-Diensten, Software etc. an ihre Kolleginnen und Kollegen weiter. Je nach Grösse der Schule verfügt jede Schuleinheit oder jedes Schulhaus über eine eigene pädagogische ICT-Beratungsperson. Die pädagogischen ICT-Beratungspersonen haben in der Regel ein oder zwei Module des CAS PICTS absolviert.

Umsetzungshilfen

Weblinks & Literatur